Funktionsweise

Jeder Bürger, der über eine Bürgerkarte (z.B. Signaturfähige Bankcard, A-Trust oder Mobilkom) verfügt, kann sich bei einem Zustellservice registrieren lassen. Er erhält dabei gewissermaßen ein elektronisches Postfach.

Will eine Behörde an einen Bürger ein Schriftstück zustellen, befragt sie den Zustellkopf (ein Verzeichnis aller elektronischen Postfächer) ob der Bürger auf einem Zustelldienst ein Postfach besitzt. An dieses Postfach wird dann zugestellt.

Trifft ein Zustellstück auf dem Zustelldienst ein, wird der Empfänger vom Zustelldienst darüber verständigt (z.B. per e-mail). Daraufhin öffnet der Bürger die Website seines Zustelldienstes und authentifiziert sich dort mit seiner Bürgerkarte. Beim Login-Vorgang quittiert der Bürger mittels digitaler Signatur den Empfang aller hinterlegten Dokumente. Die eingelangten Zustellstücke in seinem Postfach sieht er mittels Web-Applikation. Auf Wunsch können die Zustellstücke per Download oder E-Mail Versand bezogen werden. Der Zustelldienst verständigt die Behörde über die erfolgreiche (oder auch nicht erfolgreiche) elektronische Zustellung.